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Haus verkaufen nach Erbschaft

Geerbtes Haus verkaufen

Eine geerbte Immobilie stellt viele Eigentümer vor Fragen: verkaufen oder behalten, Erbengemeinschaft, Fristen und Steuern. Wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess – beginnend mit einer kostenlosen, realistischen Bewertung.

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Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Nach einem Erbfall stellt sich zuerst die Grundsatzfrage. Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse – besonders bei Erbengemeinschaften – und setzt Kapital frei. Selbstnutzung kann steuerliche Vorteile bringen, Vermietung sorgt für laufende Einnahmen, bindet aber Verwaltungsaufwand. Eine fundierte Bewertung ist die Grundlage jeder dieser Entscheidungen.

Erbengemeinschaft: gemeinsam verkaufen

Erben mehrere Personen zusammen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ein Verkauf erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben. Genau hier hilft eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung: Sie schafft eine gemeinsame Verhandlungsbasis und beugt Streit vor.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Erbschein oder notarielles Testament als Nachweis der Erbfolge
  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung
  • gültiger Energieausweis
  • bei Wohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Für die Spekulationssteuer wird die ursprüngliche Haltedauer des Erblassers angerechnet: Hatte dieser die Immobilie länger als zehn Jahre, ist der Verkauf für Sie in der Regel steuerfrei. Zusätzlich kann Erbschaftsteuer anfallen – hier gelten je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge. Für Ihren konkreten Fall sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

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Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlos, unverbindlich und in unter einer Minute – der ideale erste Schritt in Ihrer Situation.

So läuft der Verkauf ab

In vier Schritten zum erfolgreichen Verkauf.

01

Bewertung

Wir ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie – kostenlos und unverbindlich.

02

Vermarktung

Professionelle Fotos, Grundrisse und ein überzeugendes Exposé bringen Ihr Objekt auf allen relevanten Portalen ins beste Licht.

03

Besichtigung

Wir qualifizieren Interessenten vor, koordinieren Termine und verhandeln für Sie den bestmöglichen Preis.

04

Abschluss

Vom Kaufvertrag beim Notar bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie sicher bis zum Abschluss.

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Häufige Fragen

Antworten für Eigentümer.

Wie schnell kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?

Sobald der Erbschein vorliegt und – bei mehreren Erben – Einigkeit besteht, kann der Verkauf zügig starten. Von der Bewertung bis zum Notartermin vergehen dann meist zwei bis fünf Monate.

Muss ich für ein geerbtes Haus Spekulationssteuer zahlen?

Maßgeblich ist die Haltedauer des Erblassers. Lag der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Ansonsten kann auf den Gewinn Spekulationssteuer anfallen.

Was ist, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Ein neutrales Wertgutachten schafft eine objektive Grundlage. Kommt dennoch keine Einigung zustande, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die aber meist einen niedrigeren Erlös bringt als ein freier Verkauf.

Brauche ich einen Erbschein zum Verkauf?

In der Regel ja. Der Erbschein weist Sie gegenüber Grundbuchamt und Notar als Eigentümer aus. Bei einem notariellen Testament kann er im Einzelfall entbehrlich sein.

Fällt Erbschaftsteuer an?

Das hängt von Wert und Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge. Eine genaue Bewertung hilft, die steuerliche Situation richtig einzuschätzen.

Was kostet mich die Bewertung des geerbten Hauses?

Nichts. Unsere Erstbewertung ist kostenlos und unverbindlich – ein idealer erster Schritt, um den Wert des Nachlasses zu kennen.

Kann ich ein geerbtes Haus mit Mietern verkaufen?

Ja. Bestehende Mietverhältnisse gehen auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“). Für Kapitalanleger ist das oft sogar ein Vorteil.

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