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Steuern & Recht

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Wer zahlt was?

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Wer zahlt was?

Warum ein Notar beim Immobilienverkauf Pflicht ist

In Deutschland ist jeder Immobilienkaufvertrag ohne notarielle Beurkundung unwirksam. Der Notar sorgt für einen rechtssicheren Ablauf, belehrt beide Parteien neutral und wickelt die Eigentumsübertragung über das Grundbuch ab.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen bei etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Die Gebühren sind über das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt – der Notar hat also keinen Spielraum, sie sind bei jedem gleich.

Wer trägt die Notarkosten?

In der Praxis trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Als Verkäufer zahlen Sie in der Regel nur die Kosten, die direkt Ihnen zugutekommen – etwa die Löschung einer noch eingetragenen Grundschuld Ihrer Bank.

Diese Positionen fallen an

  • Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Umschreibung des Eigentums auf den Käufer
  • gegebenenfalls Löschung bestehender Grundschulden (trägt meist der Verkäufer)

Als Verkäufer sollten Sie die Löschungskosten Ihrer alten Grundschuld einplanen. Wie viel unterm Strich für Sie übrig bleibt, zeigt Ihnen eine realistische Bewertung als Ausgangspunkt.

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