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Verkaufsprozess

Maklerprovision in Bayern: Höhe, Teilung und was erlaubt ist

Maklerprovision in Bayern: Höhe, Teilung und was erlaubt ist

Wie hoch ist die Maklerprovision?

In Bayern liegt die Maklercourtage üblicherweise bei rund 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Partei. Die Provision ist gesetzlich nicht festgeschrieben, sondern Verhandlungssache – der genannte Satz hat sich jedoch als marktüblich etabliert.

Die Reform: Teilung der Provision

Seit Dezember 2020 gilt bundesweit das Prinzip der Provisionsteilung beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher: Beauftragt eine Partei den Makler, darf sie höchstens die Hälfte der Kosten auf die andere Partei abwälzen. In der Praxis zahlen Käufer und Verkäufer die Courtage damit meist je zur Hälfte.

Wann wird die Provision fällig?

Die Provision entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags – also nur bei erfolgreicher Vermittlung. Kommt kein Verkauf zustande, fällt in der Regel auch keine Provision an.

Lohnt sich ein Makler trotz Provision?

Häufig ja. Ein guter Makler erzielt durch professionelle Vermarktung und Verhandlung oft einen höheren Preis, der die anteilige Provision übersteigt – und nimmt Ihnen zugleich den gesamten Aufwand ab. Ob mit oder ohne Makler: Beginnen Sie mit einer neutralen Bewertung, um den realistischen Wert zu kennen.

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